Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)

Lesen- und Schreibenlernen sind Leistungen, die die Wahrnehmung und die geistige Verarbeitung eines Kindes stark fordern.
Der Schriftspracherwerb erfolgt in Stufen, wobei die erste Stufe bereits im Kindergartenalter beginnt. Auf dieser Stufe entwickeln sich wichtige Voraussetzungen für das Lesen- und Schreibenlernen, die sog. phonologische Bewusstheit (Gespür für Klang von Wörtern, Silben, Reimen), sowie erforderliche motorische und visuelle Fähigkeiten.
Darauf bauen zwei weitere Stufen auf, die die zunehmende Kompetenz beim Lesen und Schreiben repräsentieren. Auf jeder dieser Stufen kann es zu Fehlern kommen, die aber nicht unüblich sind, weil sie  im Verlauf der weiteren Entwicklung verschwinden. 
Bei Kindern mit einer LRS weicht der Schriftspracherwerb von dem alterstypischen Verlauf entsprechend der Stufen ab. Aus diesem Grund entstehen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Schreibens. 

Von einer Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) wird gesprochen, wenn Kinder beim Erlernen des Lesens und Schreibens versagen, ohne dass äußere Ursachen (z.B. Hör- oder Sehschwäche) dafür verantwortlich sind.
Eine Lese-Rechtschreibschwäche ist heutzutage nicht mehr selten, wird aber häufig zu spät erkannt, wodurch der Schweregrad der Störung zunimmt.

Daher ist es wichtig, sein Kind von Anfang an beim Schriftspracherwerb zu beobachten, sich mit den Lehrkräften und bereits im Kindergarten mit den Erzieherinnen über eventuell auftretende Auffälligkeiten auszutauschen. 
Spezifische LRS-Fehler gibt es nicht, allerdings zeigen sich am Anfang oft Schwierigkeiten in der Buchstaben-Laut-Zuordnung, der Wortdurchgliederung, in der Verwechslung und dem Auslassen von Buchstaben. Typisch hingegen sind hohe Fehlerzahlen, die trotz vielen Übens bestehen bleiben oder variieren. Diese kommen zustande, da Kinder mit einer LRS sich während des Lesens und Schreibens in einer Überforderungssituation befinden.

Da der Schriftspracherwerb bei Kindern mit einer LRS verzögert ist, können Schreib- und Lesestrategien nicht flexibel eingesetzt werden. Kinder mit einer LRS müssen sich Wörter mühsam lautierend erschließen. Erst wenn dies mühelos gelingt, können sie auf Rechtschreibregeln zugreifen.

Allerdings gibt es effektive Ansätze, um einer Lese-Rechtschreibschwäche entgegenzuwirken. 

Was können Sie als Eltern tun?

  • Nicht zu lange abwarten, wenn Sie Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben Ihres Kindes bemerken, sondern Schulpsychologen oder Kinder- und Jugendpsychiater aufsuchen, um das Vorliegen einer LRS überprüfen zu lassen. 

    Kontaktdaten von Kinder- und Jugendpsychiatern, mit denen wir zusammenarbeiten:
    Dr. med. Finke und Dr. med. Wilken
    Gemeinschaftspraxis am Hafen für Kinder- und Jugendpsychiatrie
    Hafenweg 26b
    48155 Münster

     0251/80544
     
  • Wenn eine LRS diagnostiziert wurde:
    Ihr Kind in einer lerntherapeutischen Praxis zur Einzelförderung anmelden, damit auf Grundlage der Schwächen und Stärken sowie psychischen Situation gezielt und individuell an der LRS gearbeitet werden kann.
  • Wenn keine LRS diagnostiziert wurde:
    In einem Auswertungsgespräch erhalten Sie Informationen über Fehlerschwerpunkte Ihres Kindes sowie Anregungen für erfolgreiches Üben, um bestehende Wissenslücken zu schließen. Alternativ können Sie Ihr Kind dafür in einem Nachhilfeinstitut anmelden.